Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen SixPACK media PR-Agentur Walde & Bolognese (nachfolgend SixPACK media genannt) und ihren Auftraggebern sowie Auftragnehmern (Lieferanten) und beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen uns und unseren Auftraggebern/Auftragnehmern mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber/Auftragnehmer und SixPACK media gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von SixPACK media ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt worden sind. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags.
2. Vertragsabschluss und Kündigung
Die Angebote von SixPACK media sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. Die von SixPACK media präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich – nur wo explizit ausgewiesen – als Pauschalen, in allen anderen Fällen beziehen sie sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MWST. Die Offerten verlieren ihre Gültigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Mit der schriftlichen Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag zustande. Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang sind – unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist – kündbar auf Ende eines Quartals.
3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von SixPACK media für jede Leistung, sobald diese erbracht wurde. SixPACK media ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von SixPACK media, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Kostenvoranschläge von SixPACK media sind grundsätzlich verbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10 Prozent übersteigen, hat SixPACK media den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von SixPACK media innerhalb 20 Tagen zahlbar.
5. Präsentation
Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht SixPACK media in der Regel ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10 Prozent des erwarteten Auftragsvolumens), das zumindest anteilsmässig den Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält SixPACK media nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der Agentur. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von SixPACK media nur für die vertraglich vereinbarte Nutzung an den Auftraggeber abgetreten. Sämtliche anderen Rechte an den Arbeiten liegen bei SixPACK media. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten. Sämtliche Unterlagen sind unverzüglich an SixPACK media zurückzugeben.
7. Kennzeichnung
SixPACK media ist nach Absprache berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf die eigene Firma und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
8. Termine
SixPACK media setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Keine Haftung für die Einhaltung von Terminen besteht, wenn die Terminverzögerung zufolge Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht wird. Der Auftraggeber hat SixPACK media eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch SixPACK media zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz von SixPACK media beruhen.
10. Haftung
SixPACK media haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Auftraggeber durch absichtliche Vertragsverletzung von SixPACK media entstehen. Jede weitere Haftung von SixPACK media für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11. Beziehung zu Auftragnehmern
Die Agentur kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung Dritter (Auftraggeber der Agentur) erteilen. Die Lieferanten haben in diesem Fall ihre Forderungen ausschliesslich bei den Auftraggebern der Agentur geltend zu machen. Die Agentur haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für Forderungen, die aus einem Auftrag entstanden sind, der von der Agentur im Namen und auf Rechnung Dritter an Lieferanten erteilt worden ist. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen SixPACK media und dem Auftraggeber gilt schweizerisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Baden. SixPACK media bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber auch an seinem Domizil zu belangen.
SixPACK media behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Erstellt durch SixPACK media PR-Agentur Walde & Bolognese, Januar 2009
